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Krankenhausexterne Datenbereitstellung durch MeDIC und FDPG

Eine zentrale Aufgabe des MeDICs ist die Bereitstellung von medizinischen Versorgungsdaten für befugte interne sowie externe Personen. Für die Befugnis der Antragstellung gelten die Regeln der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG). Dies bedeutet, dass grundsätzlich allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein Zugang zu den Daten im MeDIC gewährt werden kann. Eine Voraussetzung für die Antragstellung ist der Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung, welche in der Regel mit einer Promotion beendet wird. Ein erfolgreicher Antrag endet im Abschluss eines Nutzungsvertrags, welcher von beiden Seiten unterschrieben werden muss. UKK interne Anfragen benötigen keinen Vertragsschluss, stattdessen wird eine Vereinbarung zwischen MeDIC und Antragsteller unterschrieben. Externe (nicht-UKK) Datenanfragen müssen immer über die Forschungsdatenplattform Gesundheit (FDPG) gestellt und durch ein sogenanntes „Use and Access Committee“ (UAC) bewertet werden. Nur positiv bewertete Datenanfragen werden durch das MeDIC bearbeitet. Abhängig davon, ob eine Datenanfrage von intern (Uniklinik Köln) oder von extern (nicht-Uniklinik Köln) gestellt wird, ob die Daten für Forschung oder Versorgung genutzt werden sollen und ob ausschließlich Daten vom MeDIC Köln, oder auch Daten von anderen MeDICs in Deutschland anfragt werden, müssen unterschiedliche Antragsprozesse durchlaufen werden.

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